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gegenüber ihren Geschäftspartnern
Zum Juni 2016 ist das Antikorruptionsgesetz mit den neuen Straftatbeständen der §§ 299a, 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund sieht sich die ISAR DENTAL auch zum Schutz Ihrer Geschäftspartner zu folgenden Hinweisen veranlasst:
1. ISAR DENTAL respektiert und fördert die heilberufsrechtliche Unabhängig der Zahnärzte bei der Beauftragung und dem Bezug von 2. Dentallaborleistungen.
2. ISAR DENTAL und ihre Mitarbeiter werden – wie in der Vergangenheit – keinem Geschäftspartner oder Dritten einen Vorteil als Gegenleistung dafür anbieten, versprechen oder gewähren, dass dieser der ISAR DENTAL einen Auftrag erteilt.
3. In diesem Zusammenhang wird ISAR DENTAL weiterhin – wie auch in der Vergangenheit – lediglich branchenübliche offene Rabatte und zulässige Skonti gewähren.
ISAR DENTAL weist vor diesem Hintergrund im beiderseitigen Interesse an straffreiem Handeln darauf hin, dass ISAR DENTAL eine Skontierung nach Ablauf der vierzehntägigen Frist nicht dulden darf und jegliche durch ISAR DENTAL gewährte Rabatte vollständig an die Patienten weiterzugeben sind.
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